Die Europäische Union (EU) ist weder eine Föderation wie die Vereinigten Staaten von Amerika noch ein Organ für die Zusammenarbeit von Regierungen wie die Vereinten Nationen. Sie ist in der Tat einzigartig. Die Länder, aus denen die EU besteht (ihre „Mitgliedstaaten“), bleiben unabhängige, souveräne Nationen, bündeln aber ihre Hoheitsrechte, um eine Stärke und einen internationalen Einfluss zu erreichen, den keines von ihnen alleine hätte.
Das Bündeln der Hoheitsrechte bedeutet in der Praxis, dass die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen europäischen Einrichtungen abgeben, damit Entscheidungen zu spezifischen Fragen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratisch getroffen werden können.
Über das Internetportal „EUROPA“ (http://europa.eu) gelangen Sie zu den Webseiten der Europäischen Union, auf denen Sie das Tagesgeschehen in der Europäischen Union verfolgen und sich über den Stand der europäischen Integration informieren können. Sie erhalten ebenfalls Zugang zu allen geltenden und in Vorbereitung befindlichen Rechtsakten sowie zu den Webseiten der verschiedenen EU-Organe und Institutionen. Ferner können Sie sich einen Überblick über sämtliche Politikbereiche verschaffen, in denen die Europäische Union aufgrund der ihr durch die Verträge übertragenen Zuständigkeiten tätig ist.
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